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Umsatzsteuerliche Organschaft in der Insolvenz (BFH)

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BFH, Urteil vom 15.12.2016 - V R 14/16, veröffentlicht am 15.03.2017
Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft. Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft.
Damit ist die Organschaft zwingend beendet, wenn entweder beim Organträger oder bei der Organgesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers und der bisherigen Organgesellschaft ändert hieran nichts.

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