schirm

Darauf müssen Sie achten

Dieses Verfahren macht es den Unternehmern in der Krise möglich, ihren Betrieb eigenverantwortlich zu sanieren. Der Schutzschirm verhindert die unkalkulierbaren Risiken einer Insolvenz unter Fremdverwaltung. Es fördert stattdessen die Eigenverantwortung. Grundlage dafür ist eine gute Planung und eine strukturierte Umsetzung der Maßnahmen, die schließlich in einem vom Gericht zu beschließenden Insolvenzplan münden. Dieser gerichtliche Beschluss ist für alle Beteiligten bindend. Der Fortbestand des Unternehmens und dessen Entschuldung stehen dabei im Vordergrund.
Das sanierte Unternehmen geht dabei sogar gestärkt aus einer Krise hervor.

Der Unternehmer behält die Kontrolle über sein Unternehmen.

Normalerweise verliert ein Unternehmer bei einem Insolvenzverfahren die Kontrolle über sein Unternehmen. Beim Schutzschirmverfahren saniert der Unternehmer in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsberater und dem gerichtlich bestellten Sachwalter das Unternehmen weitgehend selbst. Falls das Sanierungskonzept auf einer soliden Grundlage basiert und konsequent umgesetzt wird, behält der Unternehmer die Zügel in der Hand. Der Sachwalter hat dann grundsätzlich keinerlei Eingriffsrechte. Sie profitieren vom Vollstreckungsschutz, der Fortführung des Unternehmens und von der Restschuldbefreiung. Damit wird eine unkontrollierte Zerschlagung des Unternehmens verhindert.

In einem ersten Schritt muss festgelegt werden, in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen befindet. Danach gilt es abzuwägen, ob das Schutzschirmverfahren ESUG noch zulässig ist oder eine normale Insolvenz angemeldet werden muss. In der Regel überwiegen die Vorteile der Sanierung unter dem Schutzschirmverfahren ESUG. Ziel muss es immer sein, das Unternehmen zu erhalten und nach Möglichkeit auf „bessere Füße” zu stellen. Sie als Unternehmer können den Sachwalter in Abstimmung mit der Gläubigerversammlung selbst bestimmen und mit Gläubigerschutz arbeiten.

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